Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EHF Facility Services | EHF Group – Stand: März 2026

§ 1  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen EHF Facility Services (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Reinigungs-, Hausmeister-, Glas-, Grund- und sonstigen Facility-Dienstleistungen.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nachfolgend nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2  Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Bindefrist eines schriftlichen Angebots beträgt 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
  • Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien, oder
  • tatsächliche Aufnahme der Leistung durch den Auftragnehmer nach Auftragserteilung.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an allen übermittelten Angeboten, Kalkulationen und Unterlagen vor. Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.


§ 3  Leistungsumfang und Ausführung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Dienstleistungsvertrag oder dem Leistungsverzeichnis. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, werden gesondert beauftragt und vergütet.

Der Auftragnehmer führt alle Leistungen nach den anerkannten Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften aus.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifiziertes Personal oder durch geeignete Subunternehmen erbringen zu lassen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung verbleibt beim Auftragnehmer.

Leistungsänderungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. veränderte Objektgegebenheiten, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt), berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung der vereinbarten Leistung und ggf. der Vergütung nach vorheriger Abstimmung.


§ 4  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle notwendigen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung rechtzeitig zu schaffen, insbesondere:

  • freien und sicheren Zugang zu den zu betreuenden Objekten und Bereichen zu gewähren,
  • Wasser, Strom und ggf. Sanitäranlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen,
  • geeignete Abstellflächen für Reinigungsgeräte und -mittel bereitzustellen,
  • relevante Sicherheits- und Hausordnungsvorschriften rechtzeitig mitzuteilen,
  • Personen- und Sachschäden durch eigene Arbeitnehmer oder Dritte zu vermeiden, die die Leistungserbringung beeinträchtigen könnten.

Kann der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistung aufgrund von Hindernissen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbringen, behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Absagen oder Terminverschiebungen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Bei kürzerer Ankündigung wird ein Ausfallhonorar von 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet.


§ 5  Vergütung und Preisanpassung

Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Angebot bzw. der vereinbarten Preisliste.

Hinweis Umsatzsteuer: Solange der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und die genannten Preise sind Endpreise. Sobald die regelmäßige Umsatzsteuerpflicht entsteht, versteht sich die Vergütung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber wird darüber rechtzeitig schriftlich informiert.

Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung bei einer Veränderung der Kostengrundlagen (insbesondere Personalkosten durch Tarifanpassungen, Mindestlohnerhöhungen, Energiekosten oder Materialkosten) entsprechend anzupassen. Die Ankündigung erfolgt schriftlich mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen.

Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet.


§ 6  Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart.

Akzeptierte Zahlungsarten:

  • Überweisung auf das im Rechnungskopf angegebene Bankkonto
  • SEPA-Lastschrift (bei erteiltem Mandat gemäß § 7 dieser AGB)
  • Barzahlung gegen Quittung (nur nach vorheriger Vereinbarung)

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem 1. Tag des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern gelten 5 Prozentpunkte. Zusätzlich wird eine Mahnpauschale von 5,00 € je Mahnschreiben sowie ggf. anfallende Inkassokosten berechnet.

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen auszusetzen oder Vorauszahlung zu verlangen.


§ 7  SEPA-Lastschriftmandat

Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Das Mandat ermächtigt den Auftragnehmer, fällige Rechnungsbeträge vom angegebenen Konto des Auftraggebers einzuziehen.

Die Vorabankündigung (Pre-Notification) über den Einzugsbetrag und den Einzugstermin erfolgt mit der Rechnungsstellung, mindestens jedoch 5 Kalendertage vor Fälligkeitsdatum.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung am Fälligkeitstag zu sorgen. Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers (Pauschale: 15,00 € zzgl. etwaiger Bankgebühren).

Das SEPA-Mandat kann schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die Pflicht zur Bezahlung bereits erbrachter Leistungen.

SEPA-Lastschriftmandat
Gläubiger-Identifikationsnummer: [wird ergänzt]  |  Mandatsreferenz: wird durch den Zahlungsempfänger vergeben
Kontoinhaber_______________________________
IBANDE__ ____ ____ ____ ____ __
BIC_______________________________
Kreditinstitut_______________________________
Straße / Nr._______________________________
PLZ / Ort_______________________________
Ich/Wir ermächtige(n) EHF Facility Services, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die von EHF Facility Services auf mein/unser Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Ort, Datum________________________, den ___.___.20___
Unterschrift_______________________________

§ 8  Reklamationen und Mängelhaftung

Mängel an erbrachten Leistungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, bei gewerblichen Auftraggebern spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Wird eine rechtzeitige Mängelrüge versäumt, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Rücktritt zu.

Schäden, die auf besondere Empfindlichkeiten des Objektes zurückzuführen sind, über die der Auftragnehmer nicht informiert wurde, begründen keine Mängelhaftung.


§ 9  Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auch dann nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 10  Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe. Auf Anfrage wird ein Nachweis hierüber zur Verfügung gestellt.


§ 11  Kündigung

Einzelaufträge können vor Leistungsbeginn schriftlich storniert werden. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.

Rahmenverträge und Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Vertrag keine abweichende Frist vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit mehr als einem Monatsbetrag in Zahlungsverzug ist, falsche Angaben über die Objekte gemacht hat, Mitwirkungspflichten dauerhaft nicht erfüllt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird.

Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail). Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.


§ 12  Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftragnehmers, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses eingesetzt wurden, abzuwerben oder einzustellen. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von mindestens 3.000,00 € fällig.


§ 13  Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für 3 Jahre nach dessen Beendigung.


§ 14  Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es gilt die Datenschutzerklärung unter www.ehf-group.de/datenschutz.


§ 15  Hausordnung und Verhalten im Objekt

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, die jeweilige Hausordnung des Auftraggebers einzuhalten, sofern diese dem Auftragnehmer vorab schriftlich mitgeteilt wurde. Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Gegenstände werden nicht berührt. Fundsachen werden unverzüglich gemeldet.


§ 16  Eigentumsvorbehalt / Materialeinsatz

Vom Auftragnehmer gestellte Reinigungsmittel, Maschinen und Geräte verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht für fremde Zwecke verwendet werden.

Sofern der Auftraggeber eigene Mittel oder Geräte bereitstellt, trägt er die Verantwortung für deren Eignung und Sicherheit. Schäden durch ungeeignete Mittel gehen zu Lasten des Auftraggebers.


§ 17  Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung von Vertragspflichten, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik). Dauert das Ereignis länger als 4 Wochen, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.


§ 18  Schriftformklausel und AGB-Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform oder der Textform (E-Mail). Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.


§ 19  Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hersbruck.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (salvatorische Klausel). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Dienstleistungsvertrag gehen die Regelungen des individuellen Vertrags vor.

Stand: März 2026 · EHF Facility Services | EHF Group · Nürnberger Str. 5, 91217 Hersbruck