Jedes Jahr überrascht der Winter viele Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen – nicht nur meteorologisch, sondern auch rechtlich. Denn wer in Bayern eine Immobilie besitzt oder verwaltet, trägt eine gesetzliche Verantwortung, die im Ernstfall erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann: die Verkehrssicherungspflicht.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer und Besitzer von Grundstücken dazu, dafür zu sorgen, dass von ihrer Immobilie keine Gefahren für Dritte ausgehen. Im Winter bedeutet das konkret: Gehwege, Einfahrten, Zugänge und Treppenstufen im Außenbereich müssen bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden – und zwar rechtzeitig.
In Bayern ist die Verkehrssicherungspflicht nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern durch kommunale Satzungen auf Gemeindeebene. Die meisten Gemeinden schreiben vor, dass Gehwege werktags bis spätestens 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 oder 9:00 Uhr geräumt sein müssen. Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteisbildung ist auch tagsüber ein erneutes Räumen und Streuen erforderlich.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer des Grundstücks. Diese Pflicht kann jedoch – und das ist entscheidend – auf Mieter oder Dienstleister übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Übertragung klar und schriftlich geregelt ist, zum Beispiel im Mietvertrag oder in einem separaten Winterdienstvertrag.
Wichtig: Selbst wenn die Pflicht übertragen wurde, bleibt der Eigentümer in einer Kontroll- und Überwachungspflicht. Er muss sicherstellen, dass der Beauftragte seinen Pflichten auch tatsächlich nachkommt.
Was passiert, wenn die Pflicht vernachlässigt wird?
Kommt jemand auf einem nicht geräumten oder nicht gestreuten Gehweg zu Fall und verletzt sich, kann der Eigentümer oder Verwalter für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Das umfasst Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall dauerhafte Rentenzahlungen. Die finanziellen Konsequenzen können erheblich sein – und das alles für etwas, das mit einem zuverlässigen Winterdienst problemlos vermieden werden kann.
Wie kann ein professioneller Winterdienst helfen?
Ein professioneller Winterdienst wie EHF Facility Services aus Hersbruck übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für Ihre Liegenschaft vollständig und zuverlässig. Wir räumen und streuen rechtzeitig, dokumentieren jeden Einsatz lückenlos und stellen Ihnen auf Wunsch eine Einsatzübersicht zur Verfügung – als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Als Eigentümer oder Hausverwaltung im Raum Hersbruck und Nürnberger Land können Sie mit unserem Winterdienst sicher durch die kalte Jahreszeit gehen – ohne Stress, ohne Haftungsrisiko und ohne frühmorgendliche Einsätze bei Dunkelheit und Minustemperaturen.
Fazit
Die Verkehrssicherungspflicht ist kein bürokratisches Detail – sie ist eine ernsthafte rechtliche Verpflichtung mit realen Konsequenzen. Wer sie kennt und ernst nimmt, schützt nicht nur andere Menschen, sondern auch sich selbst. Ein professioneller Winterdienst ist dabei die einfachste und zuverlässigste Lösung – rechtssicher, dokumentiert und ohne Mehraufwand für Sie.
Kontaktieren Sie EHF Facility Services aus Hersbruck noch vor dem Winter – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für den Winterdienst in Ihrer Liegenschaft.
